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Grenzgeschichten

Grenzgeschichten

Von alters her liegt Bromskirchen im Grenzbereich verschiedener Territorialherrschaften. Im Jahre 1537 fand eine Vereinbarung zwischen Erzbischof Hermann V. von Kurköln und dem Landgrafen Philipp dem Großmütigen von Hessen über die bis dahin unklaren Grenzverhältnisse ihrer jeweiligen Territorien statt. Die gemeinsame Grenze, in deren unmittelbarer Nähe Bromskirchen liegt, verlief von Westen nach Osten zunächst als Landgrenze vom Dreiländereck mit der Grafschaft Wittgenstein von der Trambach über den heutigen "Grenzweg", den "Galgen" und die "Wache" bis in die "Struth" in der Nähe von Somplar. Weiter Richtung Osten bildete die Nuhne einen natürlichen Grenzverlauf bis zum nächsten Dreiländereck mit der Grafschaft Waldeck östlich von Rengershausen. Durch die als Grenzschneidung bezeichnete Festlegung wird festgelegt, dass die Dörfer Bromskirchen, Somplar und Rengershausen zur Landgrafschaft Hessen gehören. Die vereinbarte Grenze wurde im Bereich der Landgrenze mit 13 großen Steinen aus rotem Edersandstein markiert.

Anhand der Fomulierungen in den Hallenberger Chroniken wird der Anschein erweckt, dass Bromskirchen und Somplar in früheren Zeiten zum Erzstift Köln gehörten und durch den Grenzschneidungsvertrag an Hessen abgetreten wurden. Dies ist allerdings nicht korrekt. Bromskirchen und Somplar standen nachweislich immer im Einflussbereich der Bischöfe von Mainz, später dann der Landgrafen von Hessen. Das Patronatsrecht der Kirche liegt seit Jahrhunderten bei den Fürsten zu Waldeck. Es ist nicht nachweisbar, dass die Erzbischöfe von Köln jemals in Bromskirchen "etwas zu melden" hatten oder dass Bromskircher Bürger ihnen gegenüber abgabepflichtig waren. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine familiärem Verbindungen zwischen Hallenberg und Bromskirchen, insbesondere in Vorreformatorischer Zeit, bestanden.

 

Westlicher Teil der zwischen dem Erzstift Köln und der Landgrafschaft Hessen im Jahre 1537 festgelegten Grenzziehung (rote Linie). Der östliche Teil der Grenze folgt dem Lauf der Nuhne bis östlich von Rengershausen. Die Teilung der Landgrafschaft Hessen fand 1567, die Zuordnung Bromskirchens zu Hessen-Darmstadt und Somplars zu Hessen-Kassel nach dem Dreißigjährigen Krieg statt.

 

Die neue Grenze war zu Anfang nicht immer unproblematisch. So lag z.B. ein Teil des Bromskircher Pfarrzehnten auf Hallenberger Gebiet und konnte erst 1897 endgültig abgelöst werden. Auch die Somplarer Schafhude war sehr stark eingeschränkt, weil der Somplarer Schäfer aufgrund der neuen Regelungen die Schafe nicht mehr auf den eigenen, aber auf Hallenberger Gebiet liegenden Grundstücken hüten durfte.

Der Verein Historisches und kulturelles Bromskirchen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die zum Teil beschädigten Grenzmarkierungen aus dem Jahre 1537 nach und nach zu restaurieren:

Grenzstein Nr. 6

Grenzstein Nr. 7

Grenzstein Nr. 11

 


 

Beiderseits der 1537 abgesteckten Grenze und auch der später stattfindenden Grenzziehung zu Somplar gab es im Laufe der Jahrhunderte viele Veränderungen, von denen hier kurz auf die wichtigsten eingegangen werden soll:

1567: Landgraf Philipp der Großmütige (Bild rechts), der die Reformation in Hessen einführte, stirbt in Kassel. In Folge dessen wird Hessen unter seinen Söhnen in die vier Landgrafschaften Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels geteilt. Bromskirchen und Somplar werden zunächst Hessen-Marburg zugeschlagen.

1583: Nach Hermann V. führt Kurfürst Gebhard I. von Waldburg erneut die Reformation im Erzstift Köln ein - Hallenberg wird protestantisch! Nach der Absetzung Gebhards und der folgenden Gegenreformation wird Hallenberg jedoch wieder katholisch. Seit diesem Zeitpunkt ist die Grenze nicht nur Landes-, sondern endgültig auch Religionsgrenze.

1604: Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg stirbt kinderlos. Die Landgrafschaft Hessen-Marburg wird in der Folge zwischen den Landgrafschaften Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel aufgeteilt. Bromskirchen und Somplar werden Hessen-Kassel zugeschlagen.

1623: Aufgrund von Konfessionsstreitigkeiten mit Landgraf Moritz von Hessen-Kassel erhebt Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt (Bild rechts) Anspruch auf die gesamten ehemaligen Gebiete der Landgrafschaft Hessen-Marburg. Nach erfolgreichen Kämpfen im Dreißigjährigen Krieg bekommt Ludwig V. vom Reichshofrat aufgund seiner Kaisertreue ganz Hessen-Marburg zugesprochen. Bromskirchen und Somplar werden somit Teil der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. In der Folge kommt es zu mehreren kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, die 1645 in den Hessenkrieg münden.

1650: Nach dem Dreißigjährigen und dem Hessenkrieg finden die Auseinandersetzungen zwischen Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel ein Ende. Oberhessen wird geteilt: Bromskirchen fällt endgültig der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Somplar der Landgrafschaft Hessen-Kassel zu. Ein heute noch sichtbarer Zeuge dieser Grenzziehung ist der Grenzstein an der Straße nach Somplar am "Aschenberg" (Bild rechts). Das gemeinsame Kirchspiel mit Somplar bleibt allerdings erhalten.

1803: Nach der französischen Besetzung der linksrheinischen Gebiete des alten Deutschen Reichs legt der Reichsdeputationshauptschluß die Entschädigung der weltlichen Reichsfürsten durch Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer fest. Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt (Bild rechts) nutzt die Gunst der Stunde und lässt seine Truppen bereits vor Vertragsabschluss in einen Teil des ehemaligen Erzstifts Köln einmarschieren. Hallenberg wird in der Folge hessisch und die Grenze nach Norden verliert an Bedeutung. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel bekommt im gleichen Schritt eine der frei werdenden Kurwürden übertragen und nennt sich nun "Kurfürstentum Hessen". Die Staatsgrenze zwischen Bromskirchen und Somplar bleibt also erhalten.

1806: Unter napoleonischem Druck löst sich Hessen-Darmstadt aus dem Deutschen Reich und tritt neben einigen weiteren Deutschen Staaten dem Rheinbund bei. Landgraf Ludwig X. wird daraufhin von Napoleon zum Großherzog Ludewig I. ernannt, die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt heißt nun Großherzogtum Hessen. Im Kurfürstentum Hessen versucht Kurfürst Wilhelm I. zunächst, sein Land neutral zu halten. Das Kurfürstentum (und somit auch Somplar) wird daraufhin von Napoleon besetzt und dem "Königreich Westphalen", einem napoleonischen Marionettenstaat unter der Führung seines Bruders Jerôme Bonaparte ("König Lustik"), eingegliedert.

1815: Nach dem Wiener Kongress und der Restauration fallen die im Jahre 1803 von Hessen-Darmstadt besetzten Teile des ehemaligen Erzstifts Köln mit Hallenberg an Preußen. Im Großherzogtum Hessen bleibt Großherzog Ludewig I. an der Macht. Kurfürst Wilhelm I. darf (obwohl es nichts mehr zu küren gibt) seinen Titel behalten und führt das Kurfürstentum Hessen (wie auch seine Nachfolger) mit einem restaurativen, absolutistischen und stark antipreußischen Kurs. Bromskirchen liegt somit für die nächsten 51 Jahre wieder im Grenzbereich dreier deutscher Staaten.

1866: Nach dem preußischen Sieg im Deutschen Krieg müssen die der österreichischen Partei nahe stehenden Staaten Federn lassen: Das Großherzogtum Hessen muss das hessische Hinterland mit Bromskirchen an Preußen abtreten. Das Kurfürstentum Hessen wird von Preußen per Gesetz annektiert und verschwindet von der Landkarte. Die ehemalige Staatsgrenze zwischen Bromskirchen und Hallenberg wird zur innerpreußischen Grenze zwischen den Provinzen Westfalen und Hessen-Nassau. Die ehemalige Staatsgrenze zu Somplar wird zur Gemeindegrenze.

1945: Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wird Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Die Grenze zwischen Bromskirchen und Hallenberg wird zur Zonengrenze zwischen der britischen (Hallenberg) und amerikanischen Zone (Bromskirchen).

1945/46: Der preußische Staat wird durch alliierten Kontrollratsbeschluss aufgelöst. Nach der Bildung der Länder Groß-Hessen und Nordrhein-Westfalen durch die Besatzungsmächte wird die 1537 festgelegte Grenze zur Grenze zwischen zwei Bundesländern. Diesen Status besitzt sie noch heute. Bromskirchen und Somplar werden wieder "hessisch".

1971: Im Rahmen der hessischen Gebietsreform wird die ehemalige Gemeinde Somplar nach Bromskirchen eingegliedert, so dass die 1650 festgelegte Grenze zur Gemarkungsgrenze wird.

 

Lenz Zeichnung

 
Verein Historisches und kulturelles Bromskirchen e.V.